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Rechtliche Bedingungen

Geschäftsbedingungen für Primavera-P6-Hosting

Gültig ab: 21. September 2026 · Version 2026-09-21

Diese Bedingungen gelten für Bestellungen von Geschäftskunden über gehostete Zugänge zu Primavera P6 und damit verbundene Leistungen. Das jeweilige Angebot, die private Zahlungsseite, die Rechnung und ausdrücklich vereinbarte schriftliche Ergänzungen sind Bestandteil der Vereinbarung.

Nur für Geschäftskunden: Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer und Organisationen, die bei Vertragsschluss in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handeln, nicht an Verbraucher.

Identität und Kontaktdaten des Anbieters stehen im Impressum. Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten stehen in der Datenschutzerklärung. Vor dem Hosting personenbezogener Daten kann der Abschluss eines gesonderten Auftragsverarbeitungsvertrags erforderlich sein.

Impressum Datenschutzerklärung

1. Leistungsumfang

Der Anbieter stellt den im jeweiligen Auftrag beschriebenen gehosteten Zugang zu Primavera P6 sowie die zugehörige Infrastruktur und Leistungen bereit. Dies kann Primavera P6 Professional, Remote-Desktop-Zugang, Serverinfrastruktur, Datenbankzugang, Benutzerverwaltung und technische Konfiguration umfassen.

Das genaue Leistungspaket, die Benutzerzahl, Entgelte, Softwarelizenzen, Laufzeit und Zusatzleistungen ergeben sich aus Angebot, Auftrag, privater Zahlungsseite, Rechnung, Abonnement oder Leistungsbeschreibung.

Soweit nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart, sind Projektmanagement, Terminplanung, Primavera-Beratung, Schulung, Dateneingabe, Terminplananalyse, Anpassungen, Integrationsentwicklung und Geschäftsprozessberatung nicht umfasst.

2. Vertragsschluss und Bereitstellung

Die private Zahlungsseite zeigt die vereinbarten Netto-Auftragspositionen. Stripe erfasst Rechnungs- und Steuerangaben, berechnet anwendbare Steuern, stellt verfügbare Zahlungsmethoden bereit und erstellt die Zahlungsunterlagen.

Der Anbieter muss Einrichtung oder produktive Bereitstellung erst beginnen, wenn die vollständige Zahlung als frei verfügbare Mittel eingegangen ist, der Kunde alle vernünftigerweise benötigten Angaben bereitgestellt hat und ein ausreichender Nachweis der anwendbaren Primavera-Lizenzberechtigung des Kunden genehmigt wurde.

Soweit nicht in einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung ausdrücklich anders geregelt, verkauft, vermittelt, beschafft, besitzt oder unterlizenziert der Anbieter keine Oracle-Primavera-Lizenzen für den Kunden. Hostingentgelte enthalten keine Oracle-Primavera-Lizenzentgelte.

3. Benutzerkonten

Die Nutzung ist auf die im Auftrag enthaltenen Benutzer beschränkt. Jeder berechtigte Benutzer muss ein eigenes Konto verwenden. Zugangsdaten dürfen nicht an unbefugte Personen weitergegeben werden.

Zusätzliche Benutzer können weitere Hostingentgelte, Softwarelizenzen oder beides erfordern. Der Kunde ist für Aktivitäten über seine Konten und die Beschränkung auf berechtigte Personen verantwortlich.

4. Softwarelizenzierung

Primavera P6, Microsoft-Software und sonstige Drittsoftware unterliegen den Lizenzbedingungen ihrer jeweiligen Rechteinhaber. Der Kunde erwirbt und besitzt seine Oracle-Primavera-Lizenzberechtigung unmittelbar von Oracle oder einem autorisierten Händler oder hält sie auf anderer rechtmäßiger Grundlage und ist während der gesamten Hostinglaufzeit für ausreichende Nutzungsrechte verantwortlich.

Oracle-Primavera-Lizenzentgelte sind von OnePlanX-Hostingentgelten getrennt. Der Kunde wählt das für die beabsichtigte Nutzung und die berechtigten Benutzer geeignete Oracle-Produkt und Lizenzmetrik. OnePlanX darf technische Angaben zur geplanten Bereitstellung machen, erteilt jedoch keine Rechts- oder Lizenzberatung und bestimmt nicht die erforderliche Lizenzberechtigung des Kunden.

Der Anbieter garantiert weder Übertragbarkeit, Neuzuweisung, Verlängerung, Verfügbarkeit noch eine bestimmte zulässige Nutzung, sofern dies nicht durch Oracle oder einen autorisierten Händler bestätigt ist. Für Änderungen von Preisen, Bedingungen, Verfügbarkeit, Support, Übertragungsrechten oder Richtlinien durch Dritte haftet der Anbieter nicht. Der Kunde beschafft alle aufgrund von Nutzung, Benutzerzahl, Konfiguration, Schnittstellen oder Herstellervorgaben erforderlichen Zusatzlizenzen.

5. Vom Kunden beschaffte Primavera-Lizenzen und Nachweise

Vor Freischaltung des Produktivzugangs muss der Kunde einen angemessenen Nachweis vorlegen, dass gültige, vom Kunden gehaltene Oracle-Primavera-Nutzungsrechte für die betreffende Softwareedition, Lizenzmetrik, Nutzungsart und Anzahl der im Auftrag vorgesehenen berechtigten Benutzer bestehen.

Als angemessener Nachweis kommen insbesondere eine Lizenz- oder Entitlement-Bestätigung, eine Bestätigung des Softwareherstellers oder eines autorisierten Händlers, eine Auftragsbestätigung, Rechnung, ein Lizenzzertifikat oder andere verlässliche Unterlagen in Betracht. Preise, Bankdaten und sonstige Angaben, die für die Lizenzprüfung vernünftigerweise nicht erforderlich sind, darf der Kunde schwärzen. Der Anbieter darf einen aktualisierten Nachweis verlangen, wenn die Lizenz abläuft oder geändert wird oder wenn sich Benutzerzahl oder Nutzungsumfang erhöhen.

Der Anbieter darf eine Kopie des Nachweises oder einen Prüfvermerk ausschließlich speichern, um die Einhaltung der Lizenzbestimmungen zu dokumentieren, den Dienst zu verwalten, rechtliche oder vertragliche Pflichten zu erfüllen sowie Rechtsansprüche geltend zu machen, auszuüben oder zu verteidigen. Diese Unterlagen werden vor unbefugtem Zugriff geschützt und nur so lange aufbewahrt, wie dies für diese Zwecke oder aufgrund gesetzlicher Aufbewahrungspflichten erforderlich ist; anschließend werden sie sicher gelöscht oder anonymisiert. Weitere Informationen enthält die Datenschutzerklärung.

Der Anbieter darf die Freischaltung des Produktivzugangs bis zur Vorlage eines ausreichenden Nachweises zurückhalten. Läuft ein Nachweis später ab oder wird er unzureichend, darf der Anbieter den betroffenen Zugang sperren, nachdem er einen aktualisierten Nachweis angefordert und eine angemessene Abhilfefrist eingeräumt hat; dies gilt nicht, wenn Gesetz, Softwarehersteller oder autorisierter Händler eine sofortige Sperrung verlangen. Die Prüfung durch den Anbieter entbindet den Kunden nicht von seiner Verantwortung, ausreichende Nutzungsrechte zu beschaffen und aufrechtzuerhalten.

6. Lizenzkauf und Produktauswahl durch den Kunden

Der Kunde kann Primavera P6 Professional oder Primavera P6 Enterprise Project Portfolio Management (EPPM), soweit für die geplante Bereitstellung geeignet, unmittelbar bei Oracle oder einem autorisierten Händler erwerben. Produktbezeichnungen, enthaltene Komponenten, Lizenzmetriken, Mengen, Beschränkungen und Supportbedingungen ergeben sich ausschließlich aus der jeweiligen Oracle-Vereinbarung und den Bestellunterlagen.

Eine Kaufbestätigung, Rechnung, Oracle-Auftrags- oder CSI-Referenz, Entitlement-Bestätigung oder ein gleichwertiger Nachweis ist über die private Hosting-Zahlungsseite einzureichen. Der Besitz von Installationsmedien, eines Lizenzschlüssels oder eines Softwarezugangs belegt für sich allein keine Lizenzberechtigung.

7. Pflichten des Kunden

Der Kunde ist verantwortlich für:

  • die rechtmäßige Nutzung und Einhaltung der Lizenzbedingungen Dritter;
  • die Beschränkung auf berechtigte Benutzer und den Schutz aller Zugangsdaten;
  • Richtigkeit, Rechtmäßigkeit, Integrität und Eignung der Kundendaten;
  • unabhängige Sicherung geschäftskritischer Informationen;
  • unverzügliche Meldung vermuteter unbefugter Zugriffe oder Sicherheitsvorfälle; und
  • die Einhaltung dieser Bedingungen durch seine Benutzer.

Untersagt sind insbesondere rechtswidrige Tätigkeiten, Kryptomining, unbefugte Sicherheitstests, Schadsoftware, übermäßige automatisierte Lasten, Denial-of-Service-Aktivitäten und Handlungen, die Infrastruktur oder andere Benutzer wesentlich beeinträchtigen.

8. Verfügbarkeit und Wartung

Der Anbieter bemüht sich mit kaufmännisch angemessenem Aufwand um Verfügbarkeit. Ohne gesonderte schriftliche Service-Level-Vereinbarung werden keine bestimmte Verfügbarkeit, unterbrechungsfreie Leistung, Reaktionszeit oder Performance garantiert.

Wartung, technische Probleme, Software- oder Netzfehler, Sicherheitsvorfälle, Updates, Ausfälle Dritter, Internetverbindungen, Herstellermaßnahmen und Umstände außerhalb des zumutbaren Einflussbereichs können zu Unterbrechungen führen. Erforderliche Wartungen, Migrationen, Aktualisierungen und Sicherheitsmaßnahmen sind zulässig.

9. Entgelte, Steuern und Zahlung

Der Kunde zahlt die im Auftrag ausgewiesenen Entgelte. Wiederkehrende Hostingentgelte sind, soweit nicht anders angegeben, monatlich im Voraus fällig. Einrichtungs-, Lizenz- und Drittanbieterentgelte können vor Beginn der jeweiligen Leistung oder Bestellung fällig sein.

Preise sind Nettopreise zuzüglich Umsatzsteuer und sonstiger anwendbarer Steuern, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben. Stripe ermittelt und zeigt den endgültigen Zahlbetrag anhand der vom Kunden angegebenen Rechnungs- und Steuerdaten.

Der Anbieter kann die Bereitstellung bis zur vollständigen Zahlung aussetzen oder verzögern. Wiederkehrende Entgelte können mit mindestens 30 Tagen Vorankündigung angepasst werden. Lehnt der Kunde die Erhöhung ab, kann er den betroffenen Dienst nach den Kündigungsregeln beenden.

10. Mindestlaufzeit und Kündigung

Soweit der Auftrag nichts anderes bestimmt, beträgt die anfängliche Mindestlaufzeit drei Monate. Danach läuft der Dienst monatlich weiter und kann mit einer Frist von einem Monat zum Ende des jeweiligen Abrechnungszeitraums gekündigt werden.

Bereits gezahlte Beträge werden außer bei zwingender gesetzlicher Verpflichtung nicht erstattet. Einrichtungsentgelte, verbindlich beauftragte Lizenzentgelte und verbindliche Drittanbieterkosten sind nicht erstattungsfähig. Die Kündigung des Hostings storniert, überträgt oder erstattet keine Drittanbieterlizenz. Entgelte bleiben bis zum Wirksamwerden der Kündigung geschuldet.

11. Sperrung

Der Anbieter darf den Zugang aus angemessenem Grund sperren oder beschränken, insbesondere bei Nichtzahlung, vermutetem unbefugtem Zugriff, Sicherheitsbedenken, rechtswidriger oder verbotener Nutzung, Lizenzverstößen, missbräuchlicher Ressourcennutzung, Vertragsverletzung, bindenden Behörden- oder Lieferantenvorgaben oder erheblichem technischem Risiko. Die Sperrung beseitigt offene Zahlungspflichten nicht.

12. Kündigung aus wichtigem Grund

Der Anbieter kann bei einer wesentlichen, trotz angemessener Abhilfefrist nicht beseitigten Vertragsverletzung kündigen. Eine sofortige Sperrung oder Kündigung ist zulässig, wenn die Fortsetzung erhebliche rechtliche, lizenzrechtliche, regulatorische, sicherheitsbezogene, betriebliche oder finanzielle Risiken verursacht.

Der Kunde bleibt für bis zum Beendigungsdatum entstandene Entgelte verantwortlich.

13. Kundendaten nach Vertragsende

Der Kunde muss aufzubewahrende Daten vor Vertragsende oder innerhalb einer ausdrücklich angebotenen Abruffrist sichern. Soweit nichts anderes vereinbart ist, darf der Anbieter Kundendaten 30 Tage nach Vertragsende dauerhaft löschen.

Danach besteht keine Pflicht zur Aufbewahrung, Wiederherstellung oder Herausgabe. Unterstützung bei Extraktion, Konvertierung, Migration, Export oder Übertragung kann gesondert berechnet werden.

14. Dienste Dritter

Der Dienst kann von Softwareherstellern, Infrastruktur-, Internet- und Telekommunikationsanbietern, Rechenzentren, Cloudanbietern und weiteren Lieferanten abhängen. Soweit außerhalb des zumutbaren Einflussbereichs des Anbieters, haftet dieser nicht für deren Ausfälle, Verzögerungen, Einschränkungen, Lizenzentscheidungen, Preis- oder Verfügbarkeitsänderungen.

15. Keine Eignungsgarantie

Der Kunde prüft die Eignung für seine Anforderungen. Soweit gesetzlich zulässig, wird der Dienst „wie verfügbar“ erbracht.

Nicht garantiert werden unterbrechungs- oder fehlerfreier Betrieb, Kompatibilität mit jedem System oder Ablauf, ein bestimmtes geschäftliches oder terminplanerisches Ergebnis oder fortdauernder Herstellersupport für eine Version oder Konfiguration.

16. Haftungsbeschränkung

Unberührt bleibt die Haftung, soweit sie gesetzlich nicht beschränkt werden darf, insbesondere bei Vorsatz, gegebenenfalls grober Fahrlässigkeit, Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit und nach zwingendem Produkthaftungsrecht.

Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht und nur für den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Vorbehaltlich zwingenden Rechts ist die Gesamthaftung auf die in den drei Monaten vor dem Ereignis gezahlten wiederkehrenden Hostingentgelte beziehungsweise bei kürzerer Nutzung auf die Entgelte dieses kürzeren Zeitraums begrenzt.

Soweit rechtlich zulässig, besteht keine Haftung für mittelbare oder Folgeschäden, entgangenen Gewinn oder Umsatz, verlorene Verträge oder Chancen, Rufschäden, Betriebsunterbrechung, Entscheidungen anhand von Primavera-Daten, fehlerhafte Kundendaten, Systeme oder Entscheidungen Dritter, nicht vom Anbieter verursachten Missbrauch von Zugangsdaten oder Umstände außerhalb des zumutbaren Einflussbereichs.

17. Freistellung durch den Kunden

Soweit gesetzlich zulässig, stellt der Kunde den Anbieter von Ansprüchen Dritter, Verlusten, Sanktionen, Kosten und Aufwendungen frei, die durch rechtswidrige Kundennutzung, Rechtsverletzungen durch Kundendaten, unbefugte Kontoteilung, vom Kunden verursachte Lizenzverstöße, Verletzung dieser Bedingungen oder Kundenanweisungen entstehen, die zu Rechts- oder Drittverstößen führen.

18. Sicherheit

Der Anbieter kann technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen einsetzen; vollständige Sicherheit eines internetverbundenen Systems kann jedoch nicht garantiert werden.

Zum Schutz des Dienstes darf der Anbieter Zugangsdaten, Zugriffsmethoden, Firewall- oder Netzwerkeinstellungen, Sicherheitskontrollen, Berechtigungen und technische Konfigurationen angemessen ändern. Der Kunde wirkt an zumutbaren Sicherheitsanforderungen mit.

19. Datenschutz

Beide Parteien beachten das anwendbare Datenschutzrecht. Verarbeitet der Anbieter personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden, schließen die Parteien, soweit gesetzlich erforderlich, einen Auftragsverarbeitungsvertrag.

Der Kunde ist für die Rechtsgrundlage der hochgeladenen Daten und erforderliche Informationen gegenüber Benutzern und betroffenen Personen verantwortlich. Personenbezogene Daten dürfen nicht hochgeladen werden, bevor ein gesetzlich erforderlicher Auftragsverarbeitungsvertrag geschlossen ist.

20. Vertraulichkeit

Beide Parteien schützen nicht öffentliche kaufmännische, technische, finanzielle und geschäftliche Informationen der jeweils anderen Partei. Ausgenommen sind rechtmäßig öffentliche, bereits bekannte, rechtmäßig von Dritten erhaltene, unabhängig entwickelte oder aufgrund Gesetzes beziehungsweise bindender Anordnung offenzulegende Informationen.

21. Höhere Gewalt

Der Anbieter haftet nicht für Verzögerungen oder Ausfälle aufgrund von Umständen außerhalb seines zumutbaren Einflussbereichs, etwa Internet- oder Rechenzentrumsausfälle, Cyberangriffe, Strom- oder Telekommunikationsausfälle, Naturereignisse, staatliche Maßnahmen, Krieg, Unruhen, Streiks, Lieferantenausfälle oder weitreichende Software- und Infrastrukturstörungen.

22. Änderungen des Dienstes

Der Anbieter darf angemessene technische, betriebliche, infrastrukturelle, sicherheitsbezogene, lizenzrechtliche oder Konfigurationsänderungen vornehmen. Über wesentliche Änderungen der Kernfunktion wird nach Möglichkeit vorab informiert. Infrastruktur, Lieferanten, Softwareversionen und technische Komponenten dürfen unter Wahrung des wesentlichen Charakters der Leistung ersetzt werden.

23. Änderungen dieser Bedingungen

Der Anbieter darf diese Bedingungen bei rechtlichen, regulatorischen, sicherheitsbezogenen, betrieblichen, technischen, lizenzrechtlichen oder wirtschaftlichen Erfordernissen aktualisieren. Wesentliche Änderungen laufender bezahlter Dienste werden, soweit gesetzlich erforderlich, vorab mitgeteilt. Eine Weiternutzung nach wirksam mitgeteiltem Inkrafttreten gilt nur dann als Zustimmung, wenn dies gesetzlich zulässig ist.

24. Vertragsübertragung

Der Kunde darf Rechte oder Pflichten nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung übertragen. Der Anbieter darf sie im Zusammenhang mit Umstrukturierung, Verschmelzung, Erwerb oder Übertragung des betreffenden Geschäfts auf verbundene Unternehmen, Rechtsnachfolger, Käufer oder Erwerber übertragen.

25. Vollständige Vereinbarung und Rangfolge

Diese Bedingungen, Angebot, private Zahlungsseite, Auftrag, Rechnung, Leistungsbeschreibung und ausdrücklich vereinbarte schriftliche Ergänzungen bilden die Vereinbarung. Kundenbedingungen gelten nur bei ausdrücklicher schriftlicher Annahme. Ein von beiden Parteien angenommenes konkretes schriftliches Angebot oder ein konkreter Auftrag geht bei Widersprüchen für den betreffenden Punkt vor.

26. Salvatorische Bestimmung

Ist eine Bestimmung unwirksam oder undurchsetzbar, bleiben die übrigen Bestimmungen im gesetzlich zulässigen Umfang wirksam. An die Stelle der unwirksamen Regelung treten die gesetzlichen Vorschriften; soweit rechtlich zulässig, vereinbaren die Parteien eine wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

27. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Soweit gesetzlich zulässig, ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des Anbieters. Zwingende Gerichtsstandsregelungen bleiben unberührt.

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